Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner

1 Wahrung der Persönlichkeit

  • Sie haben das Recht, ein Ihrer Persönlichkeit und Ihrem Gesundheitszustand entsprechendes Leben zu führen.
  • Sie haben das Recht auf Respektierung Ihrer bisherigen Gewohnheiten und des bisherigen Rhythmus' Ihrer Lebensweise.

2 Selbstbestimmung

  • Sie haben das Recht, über sich selber zu bestimmen und Ihre bürgerlichen Rechte auszuüben. Insbesondere sollen Sie über Ihre Einkünfte und Vermögenswerte selber verfügen können.
  • Sie haben das Recht, Verantwortung zu tragen und Risiken auf sich zu nehmen; auch haben Sie das Recht, das Heim wieder zu verlassen.
  • Sie haben das Recht, einer Behandlung zuzustimmen oder sie abzulehnen.

3 Medizinische Betreuung

  • Im Krankheitsfalle haben Sie das Anrecht auf eine rechtzeitige Untersuchung, Behandlung und Rehabilitation.

4 Mitsprache- und Beschwerderecht

  • Sie haben das Recht, in den Entscheidungsprozess über Dienstleistungen der pflegimuri und andere unmittelbar Sie betreffende Fragen einbezogen zu werden.
  • Sie haben das Recht, Einsicht in Ihre Krankenunterlagen zu nehmen.
  • Sie haben das Recht, sich bei der Direktion und bei den übergeordneten Instanzen zu beschweren, ohne Repressalien befürchten zu müssen.

5 Verbindung zur Aussenwelt

  • Sie haben das Recht, zu jeder Zeit Besuche zu empfangen oder auch abzulehnen.
  • Sie haben das Recht auf einen eigenen Zimmerschlüssel.

6 Religiöse Betätigung

  • Sie haben das Recht, Ihren Glauben bei uns leben zu können und in Verbindung zu Ihrer Glaubensgemeinschaft und deren Vertretern zu stehen.

7 Begleitung in der letzten Lebensphase

  • Sie haben das Recht auf eine persönliche und ganzheitliche Betreuung und Begleitung im Sterben, die Ihnen hilft, Ihren Lebensweg in Würde und ohne Schmerzen zu vollenden. Ihr letzter Wille (Patientenverfügung) wird von uns respektiert.

 

In Anlehnung an die Empfehlungen der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften